Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. GELTUNGSBEREICH
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die
mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem
Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des
Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und
ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-,
Hotelzimmervertrag.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen
Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der
vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB
abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden
finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform
vereinbart wurde.
II. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel
zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu
bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter
für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden
als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag,
sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Alle
Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem
gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren
kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des
Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese
Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die
Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten
Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der
Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in
Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des
Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und
Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige
gesetzliche Umsatzsteuer ein.
3. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom
Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer,
der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig
machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen
des Hotels erhöht.
4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen
10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die
unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei
Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen
Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein
Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen.
Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Das
Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer
Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die
Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei
Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die
gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
6. In begründeten Fällen, z.B.
Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das
Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine
Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis
zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
7. Das Hotel ist ferner
berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 für
bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine
solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet
wurde.
8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen
Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder
verrechnen.
IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) /
NICHTINANSPRUCHNAHME
DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag
bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der
vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde
vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
2. Sofern zwischen dem Hotel
und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform
vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne
Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das
Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin
sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.
3. Bei vom
Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die
Einnahmen aus
anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten
Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht
anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung
verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der
Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich
vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70% für
Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht
der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht
in der geforderten Höhe entstanden ist.
V. RÜCKTRITT DES HOTELS
1. Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde
innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist
das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,
wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen
und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht
verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5
und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach
Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet,
so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner
ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- Höhere Gewalt oder
andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages
unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder
falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder
zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden;
- das Hotel begründeten Anlass
zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheitoder das Ansehen des Hotels in der
Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass
des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer
I Nr. 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des
Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter
Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2.
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur
Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am
vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr
geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten
Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50%
des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%.
Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es
frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch
auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
VII. HAFTUNG DES HOTELS
1. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des
Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel
die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von
vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des
Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das
Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für
Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um
die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für
eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des
Zimmerpreises, jedoch höchstens € 3.500,- und abweichend für Geld, Wertpapieren
und Kostbarkeiten höchstens bis zu € 800,-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten
können bis zu einem Höchstwert von € (Versicherungssumme des Hotels einsetzen)
im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser
Möglichkeit Gebrauch zu machen.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der
Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung
gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei
Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder
rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für den Ausschluss der
Schadensersatzansprüche des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden Nummer 1,
Sätze 2 bis 4 entsprechend.
4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter
Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden
mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und –
auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Für den Ausschluss von
Schadensersatzansprüchen des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden Nummer 1,
Sätze 2 bis 4 entsprechend.
VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige
Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs-
und Zahlungsort ist der Standort des Hotels.
3. Ausschließlicher
Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im
kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein
Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der
gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht. Die
Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
© Hotelverband Deutschland (IHA) e.V.
Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen
Kommission:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE